Der Vorstand für Sport des WTTV hat per Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, dass unter
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO ab sofort gilt:
1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und
Kreise) bleibt bis zum 20.2.2022 unterbrochen.
Ausnahme: Ein Mannschaftskampf darf stattfinden, wenn beide Mannschaften sich einvernehmlich über die Austragung verständigen. Hierbei sind selbstverständlich die jeweils aktuellen
behördlichen Vorschriften zu beachten. (Für die Vereinbarung zur Austragung eines Mannschaftskampfes kann das Verlegungsmodul in click-TT verwendet werden:
Eine Mannschaft beantragt eine um eine Minute geänderte Anfangszeit, die andere bestätigt diese „Verlegung“.
Danach gelten die üblichen Regelungen zu Terminvereinbarungen und Spielverlegungen.)
2. Alle Vereine im WTTV werden gebeten, Punktspiele, die nicht wie geplant bis zum 20.2.2022
stattfinden, einvernehmlich nachzuverlegen.
Der Zeitrahmen hierfür wird bis zum 8.5.2022 verlängert, für vereinsinterne Spiele jedoch nur bis zum 13.3.2022. (Dies führt ggf. zu einer
Verlegung der Entscheidungsspiele, vorbehaltlich weiterer Beschlüsse des Vorstands für Sport.)
3. Alle Spielleiter im WTTV, in den Bezirken und Kreisen werden angewiesen, am 21.2.2022 Punktspiele,
die noch nicht gemäß Punkt 2 verlegt wurden, unter Beachtung der dort genannten
Fristen nach eigenem Ermessen neu anzusetzen.
4. Die Entscheidung darüber, ob
a) die Spielzeit nach der Unterbrechung fortgesetzt wird, oder
b) die Hauptrunde auf eine einfache Runde (die bereits abgeschlossene Vorrunde) verkürzt wird,
ist Gegenstand der nächsten Beschlussfassung, welche etwa Mitte Februar zu erwarten ist. Eine
weitere Unterbrechung wird es nicht geben.
5. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 20.2.2022 gilt auch für Turniere (Ranglistenspiele,
offene Turniere) und Pokalwettbewerbe.
Ausnahme: Turniere im Rahmen des andro WTTV-Cups dürfen stattfinden. (Begründung:
siehe Beschluss des Vorstands für Sport vom 31.12.2021)
Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.